Arztpraxen · Ratgeber

Datenschutz für Arztpraxen: digitale Werkzeuge richtig nutzen

Sobald Arztpraxen digitale Werkzeuge einsetzen, werden personenbezogene Daten verarbeitet. Was das konkret verlangt und welche drei Punkte in der Praxis fast immer fehlen.

Gesundheit und PflegeStand 2026Angebot nach Anfrage
Kurz gesagt

Arztpraxen verarbeiten beim Einsatz digitaler Werkzeuge personenbezogene Daten und brauchen dafür Rechtsgrundlage, Zweckbindung, definierte Löschfristen und einen Auftragsverarbeitungsvertrag. In der Praxis fehlen fast immer die Löschfrist, der Hinweis an der Erhebungsstelle und die Klärung zur Trainingsnutzung.

01 — Datenschutz

Was rechtlich zu beachten ist

Sobald Arztpraxen digitale Werkzeuge einsetzen, werden personenbezogene Daten verarbeitet — Namen, Telefonnummern, Adressen, je nach Branche auch besonders schützenswerte Angaben. Daraus folgen die bekannten Pflichten: Rechtsgrundlage benennen, Zweck festlegen, Datensparsamkeit einhalten, Löschfristen definieren, Betroffene informieren.

Drei Punkte fehlen in der Praxis fast immer: eine definierte Löschfrist, ein Hinweis an der Stelle, an der die Daten tatsächlich erhoben werden, und die Klärung, ob der eingesetzte Anbieter die Daten für eigenes Training nutzt. Dazu gehört ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit jedem beteiligten Dienstleister.

Seit August 2026 kommt der EU AI Act hinzu: Wer direkt mit einem KI-System kommuniziert, muss das erkennen können. Das ist eine eigene Anforderung und erledigt sich nicht über die Datenschutzerklärung.

02 — Fragen

Häufige Fragen

Ist das mit dem Datenschutz im Gesundheitsbereich vereinbar?

Gesundheitsdaten sind besonders geschützt, deshalb gelten strengere Anforderungen: europäische Verarbeitung, Auftragsverarbeitungsvertrag, Verschlüsselung, enge Löschfristen und Zugriff nur für berechtigte Personen. Wir bauen entsprechend — ein Terminsystem, das nur Name und Terminart kennt, ist datenschutzrechtlich unproblematischer als eines, das Symptome erfasst.

Ersetzt das die Ordinationshilfe am Telefon?

Nein, es entlastet sie. Der Anteil an Anrufen, der reine Terminvergabe und Rezeptbestellung ist, liegt in vielen Praxen bei mehr als der Hälfte. Genau dieser Teil lässt sich verlagern — für alles andere bleibt mehr Zeit.

Wie senken wir Nichterscheinen?

Erinnerung 24 Stunden vorher plus eine kurze am Terminmorgen, jeweils mit einfacher Absagemöglichkeit. Wer leicht absagen kann, sagt ab — und der Termin wird neu vergeben, statt leer zu bleiben.

Arbeitet ihr auch mit Arztpraxen?

Ja. Wir arbeiten aus dem Mühlviertel für Kundinnen und Kunden in ganz Österreich. Der Großteil der Zusammenarbeit läuft ohnehin über Videocalls und geteilte Dokumente — das spart beiden Seiten Fahrzeit. Wo ein Termin vor Ort sinnvoll ist, kommen wir.

Was kostet der Einstieg?

Das hängt am Vorhaben, nicht an der Branche. Ein Google-Unternehmensprofil samt lokaler Sichtbarkeit ist überschaubar, eine Website oder ein Chatbot sind größere Projekte. Schreibt uns kurz euer Anliegen — wir rechnen das durch und schicken einen Vorschlag.

Womit sollten wir anfangen?

Mit dem Engpass, nicht mit dem Interessantesten. Bei Arztpraxen ist das erfahrungsgemäß Terminvergabe online mit Terminarten und Dauer.

Gibt es Förderungen?

Für Digitalisierungsvorhaben gibt es in Österreich mehrere Förderschienen, etwa KMU.DIGITAL oder die aws-Digitalisierungsförderung. Ob und in welcher Höhe eine davon aktuell für euer Vorhaben infrage kommt, prüfen wir individuell mit euch. Aktuelle Bedingungen: kmudigital.at, aws.at.

Nächster Schritt

Wir schauen uns eure Ausgangslage an.

Erzählt uns, was heute Zeit frisst. Daraus entsteht eine Einschätzung mit Aufwand und Nutzen — und erst danach ein Angebot.