Barrierefreie Website · Oberösterreich

Barrierefreie Website in Oberösterreich

Eine Seite, die auch mit Tastatur, Screenreader oder bei schlechtem Kontrast benutzbar ist — und den gesetzlichen Anforderungen standhält. Für Betriebe in allen 18 Bezirken — nach Bezirk sortiert, mit Gemeinden und Entfernung.

Oberösterreich18 Bezirke440 Gemeinden10–77 km ab Kleinzell
Kurz gesagt

Barrierefreie Website in Oberösterreich umfasst bei uns unter anderem: Prüfung gegen WCAG 2.1 Level AA, automatisiert und von Hand. Typische Laufzeit: 3 bis 6 Wochen. Wir arbeiten in allen 18 Bezirken, aus Kleinzell im Mühlkreis, überwiegend per Videocall und mit Terminen vor Ort, wo sie etwas bringen. Der Preis richtet sich nach Aufwand.

02 — Anliegen

Womit Betriebe aus Oberösterreich zu uns kommen

  1. Ein Pflegedienst in Wartberg an der Krems hat viele ältere Kundinnen, die die Schrift auf der Website zu klein finden und lieber anrufen.

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  2. Ein Architekturbüro in Gampern hat vom Barrierefreiheitsgesetz gehört und will wissen, ob es den eigenen Betrieb überhaupt betrifft.

    Barrierefreie Website für Architekturbüros →
  3. Eine Physiotherapiepraxis in Zell am Moos braucht einen ehrlichen Befund, was an der bestehenden Seite fehlt, bevor über eine neue gesprochen wird.

    Barrierefreie Website für Physiotherapiepraxen →
  4. Ein Versicherungsmakler in Franking verkauft online und muss die Bestellstrecke auch mit Tastatur und Screenreader bedienbar machen.

    Barrierefreie Website für Versicherungsmakler →

Typische Ausgangslagen als Beispiele — keine Kundennamen, keine erfundenen Referenzen.

03 — Leistungsumfang

Was enthalten ist

  • Prüfung gegen WCAG 2.1 Level AA, automatisiert und von Hand
  • Tastaturbedienbarkeit über den gesamten Ablauf, inklusive Formularen
  • Kontraste, Schriftgrößen und Fokusdarstellung
  • Sinnvolle Alternativtexte und korrekte Überschriftenstruktur
  • Formulare mit Beschriftungen und verständlichen Fehlermeldungen
  • Prüfbericht und Barrierefreiheitserklärung als Nachweis

04 — Ablauf

So läuft Barrierefreie Website ab

  1. Prüfen

    Automatisierte Prüfung findet etwa ein Drittel der Probleme. Der Rest braucht manuelle Prüfung — Tastatur, Screenreader, Vergrößerung.

  2. Priorisieren

    Was blockiert die Nutzung, was ist ein Schönheitsfehler. In dieser Reihenfolge wird behoben.

  3. Beheben

    Umsetzung, meist in Design und Markup, seltener in der Funktionalität.

  4. Nachweisen

    Erneute Prüfung, Bericht und Barrierefreiheitserklärung für die Website.

05 — Fragen

Häufige Fragen

Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin?

Nein. Solche Overlays ändern die Darstellung, reparieren aber nicht die Struktur darunter. Überschriften, Beschriftungen, Kontraste und Tastaturbedienung müssen im Code stimmen.

Was prüft ihr konkret?

Die Kriterien der WCAG 2.1 auf Stufe AA: Kontraste, Textalternativen, Tastaturbedienung, Formularbeschriftungen, Struktur. Das Ergebnis ist eine Liste mit Befunden und Aufwand je Punkt.

In welchen Bezirken in Oberösterreich arbeitet ihr?

In allen 18 Bezirken. Die Entfernung ab Kleinzell im Mühlkreis reicht von rund 10 bis 77 Kilometern Luftlinie; je nach Bezirk läuft die Zusammenarbeit mehr oder weniger vor Ort.

Was passiert bei Verstößen?

Zuständig ist das Sozialministeriumservice. Verwaltungsstrafen bis 80.000 Euro sind vorgesehen. In der Anfangsphase wurde vor allem beraten statt gestraft, das ist aber keine Zusage für die Zukunft — Verfahren laufen bereits.

Betrifft das auch PDF-Dokumente auf der Website?

Ja, wenn sie zentrale Informationen enthalten — etwa Preislisten oder Formulare zum Download. Auch PDFs müssen dann mit Struktur und Alternativtexten versehen sein.

Wie aufwendig ist das bei einer bestehenden Seite?

Sehr unterschiedlich. Eine sauber gebaute Seite braucht oft nur Kontrastkorrekturen, Alternativtexte und Fokusdarstellung. Eine Seite mit selbst gebauten Bedienelementen ohne Tastaturunterstützung kann aufwendiger werden als ein Neubau.

Sind wir vom Barrierefreiheitsgesetz betroffen?

Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz gilt seit 28. Juni 2025 und betrifft vor allem Onlineangebote im Verbrauchergeschäft: Onlineshops, Buchungen, E-Ticketing, Bankdienstleistungen. Kleinstunternehmen unter zehn Mitarbeitenden und zwei Millionen Euro Umsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen — beim Vertrieb von Produkten nicht. Eine reine Informationsseite ohne Verkauf fällt in der Regel nicht darunter.

Nächster Schritt

Barrierefreie Website in Oberösterreich: Erzählt uns kurz, worum es geht.

Wir lesen jede Anfrage selbst und melden uns persönlich — mit einer ehrlichen Einschätzung, was realistisch ist.