Glossar · Recht und Compliance
Was verlangt die DSGVO von Unternehmen?
Die Datenschutz-Grundverordnung regelt, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen. Kernpflichten sind: eine Rechtsgrundlage benennen, den Zweck festlegen, nur so viele Daten erheben wie nötig, Löschfristen definieren und die Betroffenen verständlich informieren.
01 — Einordnung
DSGVO im Detail
Personenbezogen ist mehr, als viele annehmen: Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, IP-Adresse, Fotos, in manchen Fällen auch Kennzeichen oder Kundennummern. Sobald sich eine Person zuordnen lässt, greift die Verordnung.
Werden externe Dienstleister eingebunden — Hosting, Newsletter, Chat, Analyse —, braucht es mit jedem einen Auftragsverarbeitungsvertrag und die Prüfung, wo verarbeitet wird. Bei Übermittlung außerhalb der EU sind zusätzliche Grundlagen erforderlich.
02 — Praxis
Was das für kleine Betriebe bedeutet
In kleinen Betrieben fehlen fast immer dieselben drei Dinge: eine definierte Löschfrist, ein Hinweis an der Stelle, an der die Daten tatsächlich erhoben werden, und die Klärung, ob der eingesetzte Anbieter die Daten für eigene Zwecke nutzt.
03 — Fragen
Häufige Fragen
Brauchen wir einen Datenschutzbeauftragten?
Nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei umfangreicher Verarbeitung sensibler Daten. Für die meisten kleinen Betriebe ist das nicht der Fall — eine zuständige Person intern zu benennen ist trotzdem sinnvoll.
Reicht eine Datenschutzerklärung?
Nein. Sie ist die Information nach außen, ersetzt aber weder Rechtsgrundlage noch Löschkonzept noch die Verträge mit Dienstleistern.
04 — Weiter
Passende Begriffe und Leistungen
- Auftragsverarbeitungsvertrag
- EU AI Act
- Halluzination
- Sprachmodell (LLM)
- AI Overview
- KI-Telefonassistent
- Alle Begriffe
Dazu passende Leistungen
Nächster Schritt
Erste Einschätzung, ohne Verpflichtung.
Beschreibt kurz, worum es geht. Ihr bekommt eine ehrliche Antwort dazu, was realistisch ist und was es ungefähr kostet.