Ratgeber

Datenschutz und KI-Compliance: Vertrag, Eigentum und Ausstieg

Wem gehören am Ende Daten, Zugänge und Ergebnisse? Die Antwort auf diese Frage sagt mehr über einen Anbieter aus als jede Referenzliste — und gehört vor die Unterschrift, nicht danach.

Angebot nach Anfrage3 bis 5 WochenStand 2026
Kurz gesagt

Vor der Beauftragung von Datenschutz und KI-Compliance gehört schriftlich geklärt: Daten und Zugänge gehören dem Auftraggeber, in welchem Format und welcher Frist sie bei Beendigung herausgegeben werden, was eine spätere Änderung kostet, und dass Dokumentation eine Angebotsposition ist und keine mündliche Zusage.

01 — Vertrag

Was schriftlich geklärt gehört

  • Eigentum an Daten und Zugängen. Sie gehören dem Auftraggeber. Wenn ein Anbieter das nicht klar bestätigt, ist das die wichtigste Information des Gesprächs.
  • Herausgabe bei Beendigung. In welchem Format, in welcher Frist, zu welchen Kosten.
  • Keine Mindestlaufzeit ohne Gegenleistung. Bindung ist vertretbar, wenn dafür etwas geliefert wird — sonst nicht.
  • Was eine spätere Änderung kostet. Nicht der Projektpreis entscheidet über die Gesamtkosten, sondern der Stundensatz für das dritte Jahr.
  • Dokumentation als Liefergegenstand. Nicht als Zusage, sondern als Position im Angebot.

02 — Fragen

Fragen, die ihr stellen solltet

  • Was passiert, wenn das Projekt teurer wird als geschätzt — wer trägt das?
  • Wem gehören Daten, Zugänge und, falls entwickelt wird, der Quellcode?
  • Was kostet der Betrieb im zweiten und dritten Jahr?
  • Wie sieht die Dokumentation aus, die wir am Ende bekommen?
  • Woran würden Sie messen, ob das Projekt erfolgreich war?
  • Gibt es einen Fall, in dem Sie uns davon abraten würden?

03 — Warnsignale

Wann man skeptisch werden sollte

  • Garantierte Ergebnisse. Wer Platz eins bei Google oder eine bestimmte Umsatzsteigerung zusagt, verkauft etwas, das er nicht liefern kann.
  • Kein Nein. Ein Anbieter, der jedes Vorhaben für eine gute Idee hält, hat entweder nicht zugehört oder verkauft nur.
  • Zeitdruck. Befristete Rabatte auf Projektpreise sind ein Vertriebsinstrument, kein Angebot.
  • Unklare Eigentumsverhältnisse. Wer nicht klar sagt, wem Daten und Zugänge gehören, meint es nicht gut.
  • Kein Ansprechpartner mit Fachkenntnis. Wenn im Erstgespräch nur Vertrieb sitzt, entstehen die Missverständnisse dort.

04 — Fragen

Häufige Fragen

Was verlangt der EU AI Act konkret von uns?

Für die meisten Betriebe geht es um zwei Dinge: Transparenz und Kompetenz. Transparenz heißt, dass Menschen erkennen müssen, wenn sie mit einem KI-System sprechen oder KI-generierte Inhalte sehen — das gilt seit August 2026. Kompetenz heißt, dass die Personen, die solche Systeme einsetzen, dafür ausreichend geschult sind. Beides ist dokumentierbar und mit überschaubarem Aufwand erfüllbar.

Wie oft muss die Bestandsaufnahme aktualisiert werden?

Immer, wenn ein neues Werkzeug eingeführt wird oder sich der Einsatzzweck eines bestehenden ändert. Eine jährliche Überprüfung als Mindestintervall ist sinnvoll, auch ohne konkreten Anlass.

Brauchen wir eine Datenschutz-Folgenabschätzung?

Nicht generell. Sie wird nötig, wenn die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für Betroffene bedeutet — etwa bei umfangreicher Profilbildung. Für einen FAQ-Chatbot auf der Website ist sie üblicherweise nicht erforderlich. Wir prüfen das im Einzelfall und halten das Ergebnis schriftlich fest.

Was, wenn wir mehrere KI-Werkzeuge unterschiedlicher Anbieter nutzen?

Jedes Werkzeug wird einzeln bewertet — Anbieter, Datenverarbeitung und Risikoklasse unterscheiden sich. Die Nutzungsrichtlinie fasst die Ergebnisse zusammen, damit niemand jedes Werkzeug einzeln nachschlagen muss.

Reicht eine mündliche Absprache im Team statt einer schriftlichen Richtlinie?

Nein, im Streitfall oder bei einer Prüfung zählt nur, was dokumentiert ist. Eine kurze schriftliche Richtlinie schützt außerdem neue Mitarbeitende, die die mündliche Absprache nie gehört haben.

Müssen KI-generierte Texte gekennzeichnet werden?

Bei Inhalten, die veröffentlicht werden und synthetisch erzeugt oder wesentlich verändert wurden, ja. Rein interne Nutzung — Recherche, Entwürfe, Zusammenfassungen — löst diese Pflicht in der Regel nicht aus.

Dürfen wir Kundendaten in ChatGPT eingeben?

In der kostenlosen Variante ohne vertragliche Absicherung: nein. Mit einem Geschäftszugang, Auftragsverarbeitungsvertrag und ausgeschlossenem Training kann es zulässig sein — abhängig davon, um welche Daten es geht. Genau diese Unterscheidung gehört in die Nutzungsrichtlinie, weil sie im Alltag ständig relevant wird.

Nächster Schritt

Wir schauen uns eure Ausgangslage an.

Erzählt uns, was heute Zeit frisst. Daraus entsteht eine Einschätzung mit Aufwand und Nutzen — und erst danach ein Angebot.