Ratgeber

Barrierefreie Website und Datenschutz: was die DSGVO verlangt

Sobald bei Barrierefreie Website personenbezogene Daten verarbeitet werden, gelten klare Pflichten. Welche das konkret sind, was in der Praxis fast immer fehlt und was tatsächlich reicht.

Angebot nach Anfrage3 bis 6 WochenStand 2026
Kurz gesagt

Sobald bei Barrierefreie Website personenbezogene Daten verarbeitet werden, braucht es Rechtsgrundlage, Zweckbindung, definierte Löschfristen, Information der Betroffenen und einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit jedem beteiligten Dienstleister. In der Praxis fehlen fast immer dieselben drei Punkte: die Löschfrist, der Hinweis an der Erhebungsstelle und die Klärung, ob der Anbieter die Daten für eigenes Training nutzt.

01 — Datenschutz

Was die DSGVO verlangt

Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden — und das passiert schneller als gedacht, etwa sobald jemand einen Namen oder eine Telefonnummer eingibt — gelten die üblichen Pflichten: Rechtsgrundlage benennen, Zweck festlegen, Datensparsamkeit einhalten, Löschfristen definieren, Betroffene informieren.

Praktisch heißt das für Barrierefreie Website: ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit jedem beteiligten Dienstleister, die Prüfung, wo verarbeitet wird, eine dokumentierte Löschfrist und eine verständliche Passage in der Datenschutzerklärung. Drei Dinge fehlen in der Praxis fast immer: die definierte Löschfrist, der Hinweis an der Stelle, an der die Daten erhoben werden, und die Klärung, ob der Anbieter die Daten für eigenes Training nutzt.

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist nur bei voraussichtlich hohem Risiko nötig — bei den meisten Vorhaben dieser Art nicht. Die Prüfung selbst sollte trotzdem dokumentiert werden, damit im Anlassfall nachvollziehbar ist, warum sie entfallen ist.

02 — Vertrag

Was schriftlich geklärt gehört

  • Eigentum an Daten und Zugängen. Sie gehören dem Auftraggeber. Wenn ein Anbieter das nicht klar bestätigt, ist das die wichtigste Information des Gesprächs.
  • Herausgabe bei Beendigung. In welchem Format, in welcher Frist, zu welchen Kosten.
  • Keine Mindestlaufzeit ohne Gegenleistung. Bindung ist vertretbar, wenn dafür etwas geliefert wird — sonst nicht.
  • Was eine spätere Änderung kostet. Nicht der Projektpreis entscheidet über die Gesamtkosten, sondern der Stundensatz für das dritte Jahr.
  • Dokumentation als Liefergegenstand. Nicht als Zusage, sondern als Position im Angebot.

03 — Risiken

Was schiefgehen kann

  • Das System antwortet falsch. Begrenzbar, indem es ausschließlich aus geprüften Inhalten arbeitet und bei Unsicherheit weiterleitet statt zu raten. Das ist eine Konfigurationsentscheidung, keine Eigenschaft der Technik.
  • Der Aufwand wird unterschätzt. Häufigster Grund: unklare Ausgangslage. Eine ehrliche Bestandsaufnahme vor dem Angebot verhindert das zuverlässiger als jeder Puffer.
  • Niemand pflegt es. Das größte Risiko überhaupt — und das am leichtesten vermeidbare.
  • Datenschutzlücken. Entstehen fast immer durch fehlende Löschfristen und unklare Zuständigkeit, selten durch die Technik selbst.
  • Abhängigkeit vom Anbieter. Vermeidbar, wenn Zugänge, Daten und Dokumentation vertraglich beim Auftraggeber liegen.

04 — Fragen

Häufige Fragen

Reicht ein Barrierefreiheits-Overlay?

Nein. Diese Einblendungen beheben die zugrunde liegenden Probleme nicht und werden von Betroffenenverbänden überwiegend abgelehnt. Sie können sogar zusätzliche Hürden schaffen. Barrierefreiheit entsteht im Markup, nicht in einer Ebene darüber.

Wie lange dauert eine vollständige Prüfung?

Für eine mittelgroße Website ein bis zwei Wochen, abhängig von der Anzahl unterschiedlicher Seitentypen und interaktiver Elemente wie Formulare oder Filter.

Was ist der häufigste Fehler?

Formulare ohne verknüpfte Beschriftungen und Bedienelemente, die sich nicht mit der Tastatur erreichen lassen. Beides fällt niemandem auf, der mit der Maus arbeitet — und macht die Seite für andere unbenutzbar.

Betrifft das auch PDF-Dokumente auf der Website?

Ja, wenn sie zentrale Informationen enthalten — etwa Preislisten oder Formulare zum Download. Auch PDFs müssen dann mit Struktur und Alternativtexten versehen sein.

Sind wir vom Barrierefreiheitsgesetz betroffen?

Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz gilt seit 28. Juni 2025 und betrifft vor allem Onlineangebote im Verbrauchergeschäft: Onlineshops, Buchungen, E-Ticketing, Bankdienstleistungen. Kleinstunternehmen unter zehn Mitarbeitenden und zwei Millionen Euro Umsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen — beim Vertrieb von Produkten nicht. Eine reine Informationsseite ohne Verkauf fällt in der Regel nicht darunter.

Wie aufwendig ist das bei einer bestehenden Seite?

Sehr unterschiedlich. Eine sauber gebaute Seite braucht oft nur Kontrastkorrekturen, Alternativtexte und Fokusdarstellung. Eine Seite mit selbst gebauten Bedienelementen ohne Tastaturunterstützung kann aufwendiger werden als ein Neubau.

Können wir das schrittweise umsetzen?

Ja, nach Priorität: zuerst die Mängel, die die Nutzung komplett blockieren, dann die, die sie erschweren. Das lässt sich über mehrere Etappen verteilen, ohne die Seite zwischenzeitlich offline zu nehmen.

Nächster Schritt

Wir schauen uns eure Ausgangslage an.

Erzählt uns, was heute Zeit frisst. Daraus entsteht eine Einschätzung mit Aufwand und Nutzen — und erst danach ein Angebot.